
Kurlande, im Heiligen Römischen Reich die Reichslehnsgebiete, an die - nach dem Prinzip der Unteilbarkeit und (bei weltlichen Fürsten) der Primogenitur - die Kurwürde der Kurfürsten geknüpft war (endgültig geregelt in der Goldenen Bulle 1356), z. B. für Kursachsen der »Kurkreis« (Sachs...
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der Teil der kurfürstlichen Territorien, mit dem die Kurwürde verbunden war. In der Goldenen Bulle (1356) wurden für die Kurlande Unteilbarkeit und die Erbfolge nach der Primogenitur festgelegt.
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