[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kriegs-Artikel, sing. inus. diejenigen Gesetze, welche die verpflichteten Soldaten eines Herren so wohl im Kriege als im Frieden zu beobachten haben; die Kriegsgesetze. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2538