
Die Verordnung über Führung, Inhalt und Aufbewahrung von Krankengeschichten in Krankenhäusern, kurz Krankengeschichtenverordnung (KgVO) war bis 2006 Berliner Landesrecht. Sie wurde 1985 erlassen und konkretisierte § 27 Abs. 5 des Landeskrankenhausgesetzes. 2006 wurde sie durch die Berliner Verordnung über Errichtung und Betrieb von Krankenhä...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeschichtenverordnung
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