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Kostenbeitrag Logo #40077Nach der Insolvenzordnung darf der Insolvenzverwalter bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, freihändig verwerten sowie abgetretene Forderungen einziehen. Nach der Verwertung sind auf dem Verwertungserlös die Kosten der Feststellung und der Verwertung des Gegenstandes für die Insolvenzmasse zu entnehmen und aus dem verbleiben...
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