
Verfahren der Kosten sparenden Vermögensverwertung zahlungsunfähiger Schuldner (Gemeinschuldner, das sind juristische Personen und natürliche Personen, für Letztere ist seit 1995 auch der Privatkonkurs möglich). Die angemeldeten und in der Prüfungstagsatzung festgestellten Forderungen werden nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung quotenmäï...
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(lat. concursus [ M.]
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Gerichtliches Verfahren (Konkursordnung), um die Konkursgläubiger durch Zwangsvollstreckung des gesamten Vermögens des Gemeinschuldners (Konkursmasse) anteilig zu befriedigen, wenn diese zahlungsunfähig geworden ist (Zahlungseinstellung). Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ist auch die bilanzielle Überschuldung ein Konkursgrund. Insolvenz, Ko...
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(engl. bankruptcy) Der Konkurs (von lat. concursus creditorum = Zusammentreffen mehrerer Gläubiger; umgangssprachlich auch Bankrott) ist eine besondere gerichtliche Vollstreckungsmaßnahme zur gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger durch Liquidation des Schuldnervermögens (Schuldner, Vermögen) und ...
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Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und seine Zahlungen eingestellt hat. Auch eine drohende Zahlungsunfähigkeit gilt als Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren. Dabei ist der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage,...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Der Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren zur Liquidation eines Unternehmens zu dem Zweck, die Forderungen der Gläubiger anteilsmäßig zu befriedigen. Anlass für ein Konkursverfahren ist Zahlungsunfähigkeit, bei Aktiengesellschaften aber auch Überschuldung. Häufig wird der Konkurs durch ein Verglei...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Der Konkurs ist das gerichtliche Verfahren einer Zwangsvollstreckung. Bei totaler Zahlungsunfähigkeit (siehe auch > Illiquidität) eines Schuldners wird versucht, alle Gläubiger anteilsmäßig aus dem verbliebenen Vermögen (der sogenannten Konkursmasse) zufriedenzustellen. Durch einen Vergleich (e...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Konkụrs der, nach früherem Recht Generalzwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des wirtschaftlich zusammengebrochenen Schuldners (Gemeinschuldner), zur gleichmäßigen, anteilmäßigen Befriedigung aller Konkursgläubiger; war für die alten Länder in der Konkursordnung (KO) vom 10. 2. 1877, ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Konkurs ist das gerichtliche Verfahren einer Zwangsvollstreckung. Bei totaler Zahlungsunfähigkeit (siehe auch Illiquidität) eines Schuldners wird versucht, alle Gläubiger anteilsmäßig aus dem verbliebenen Vermögen (der sogenannten Konkursmasse) zufriedenzustellen. Durch einen Vergleich (eine Ein...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

entstammt den Lateinischen Begriff `concurrere', welcher wörtlich übersetzt `zusammenlaufen' bedeutet. Im eigentlichen Sinne aber ein Zustand des Zahlungsverzugs hierbei kann dann der Leasinggeber den Leasingvertrag kündigen, zusätzlich die Rückstände unmittelbar einfordern und die Herausgabe des Fahrzeugs als Leasingobjekt verlangen. Wenn da...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42340

Einstellung aller Zahlungen eines Unternehmens wegen Zahlungsunfähigkeit mit nachfolgender Auflösung des Unternehmens
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42411

Zwangsweise Auflösung des Gesamtvermögens eines im Handelsregister eingetragenen Schuldners infolge Zahlungsunfähigkeit mit anschliessender Verteilung des Liquidationserlöses an die Gläubiger.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Bis zum 1.1.1999 galt der Konkurs als Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Heute wird der Begriff synonym mit der Insolvenz gebraucht. Die Insolvenzordnung hat alle bis zum genannten Datum bestehenden Sonderregelungen in Deutschland abgelöst. Wer heute von einem Konkurs spricht, meint die Insolvenz. Sie muss vom Gläubiger angemeldet werden un...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Bis zum 1.1.1999 galt der Konkurs als Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Heute wird der Begriff synonym mit der Insolvenz gebraucht. Die Insolvenzordnung hat alle bis zum genannten Datum bestehenden Sonderregelungen in Deutschland abgelöst. Wer heute von einem Konkurs spricht, meint die Insolvenz. Sie muss vom Gläubiger angemeldet werden un...
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Der Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren (Konkursordnung), um die Konkursgläubiger durch Aufteilung des gesamten Vermögens(Konkursmasse) des Gemeinschuldners anteilig zu befriedigen, wenn dieser zahlungsunfähig geworden ist (Zahlungseinstellung). Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG...
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https://www.finanzen-lexikon.de/lexikon/konkurs.htm

english: liquidation; bankruptcy] Siehe auch / Siehe: Insolvenz
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Ein gerichtlich angeordnetes Verfahren über das Vermögen eines zahlungsunfähigen Schuldners (bei der AG auch Überschuldung) mit dem Ziel, das noch vorhandene Vermögen des Schuldners gleichmäßig und gerecht auf die Gläubiger zu verteilen, die kein bevorzugtes Befriedigungsrecht haben. Das Verfahren wird auf ...
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https://www.investmentfonds.de/glossar_Konkurs.html

Das Wort Konkurs kommt vom lateinischen 'concurrere', was so viel wie 'zusammenlaufen' bedeutet. Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet ein Konkurs das rechtliche Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder auch einer Privatperson. Man spricht auch von Insol...
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https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/k/konkurs/

Konkurs ist die veraltete Bezeichnung für Insolvenz.
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https://www.lexexakt.de/glossar/konkurs.php

Konkurs und Insolvenz haben die gleiche Bedeutung und heißt nichts anderes, als dass ein Unternehmen, oder Person nicht zahlungsfähig ist. In Österreich ist bis heute die Konkursordnung aus dem Jahre 1914 gültig. Mehr dazu unter Insolvenz.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/k/konkurs.php

Der Begriff Konkurs bezeichnet eine besondere gerichtliche Vollstreckungsmaßnahme zur gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger durch Liquidation des Schuldnervermögens und Verteilung des Erlöses. Der Konkurs war bis Ende 1998 eine Folge der Überschuldung bzw. der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Seit 1.1.1999 ist an die Stelle der Ko...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Konkurs (lat. Concursus), eigentlich "das Zusammentreffen", daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) einem und demselben Schuldner gegenüber, dessen Vermögen zur vollständigen Befriedigung der ers...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Zwangsmässige Totalliquidation des Vermögens des Schuldners zur Befriedigung der Forderungen der Gläubiger.
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

Als Konkurs wird ein gerichtliches Verfahren zur Auflösung eines zahlungsunfähigen Unternehmen s bezeichnet. Ziel des Verfahrens ist es, das verbliebene Vermögen des Unternehmen s gleichmäßig auf seine Gläubiger zu verteilen. Voraussetzung für ein gerichtliches Konkursverfahren ist zum einen, dass ein Konkursantrag gestellt wurde und zum a.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/konkurs/konkurs.htm
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