
Ein besonderer Schutz von Kundengeldern im Falle eines Bankkonkurses.
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Gemäss VVG erlischt die Begünstigung mit der Pfändung des Versicherungsanspruches und mit der Konkurseröffnung über den Versicherungsnehmer. Sie lebt wieder auf, wenn die Pfändung dahinfällt oder der Konkurs widerrufen wird. Eine wichtige Ausnahme bildet das Konkursprivileg. Das heisst, dass die Leb...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
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