
Ein Verkehrsverbot ist der Ausschluß von Verkehren für bestimmte Fahrzeuge, in einem bestimmten Bereich, bei einer bestimmten Situation oder zu bestimmten Zeiträumen (zum Teil auch Kombinationen dieser Bedingungen). In Deutschland sind Verkehrsverbote in § 41 Absatz 2 Nr. 6 StVO („Vorschriftszeichen“) normiert. Es gelten hier im Einzelnen:...
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