
Bei einem Kauf mit U. handelt es sich nicht um einen Kauf auf Probe, oftmals auch nicht um einen Rücktrittsvorbehalt (nicht der Kaufvertrag selbst soll wieder aufgehoben werden können), sondern i.d.R. um eine Ersetzungsbefugnis des Käufers hinsichtlich der Ware.
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/U/Umtauschvorbehalt.htm

Bei einem Kauf mit U. handelt es sich nicht um einen Kauf auf Probe, oftmals auch nicht um einen Rücktrittsvorbehalt (nicht der Kaufvertrag selbst soll wieder aufgehoben werden können), sondern i.d.R. um eine Ersetzungsbefugnis des Käufers hinsichtlich der Ware.
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https://www.gbt.ch/Lexikon/U/Umtauschvorbehalt.html
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