Koalitionsfreiheit Ergebnisse

Suchen

Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit Logo #42000 Koalitionsfreiheit bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen. Kern dieses Rechtes - das Koalitionsrecht - ist die Möglichkeit, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen und sich diesen anzuschließen. Arbeitsbedingungen sind Bedin...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit Logo #42015ist die Freiheit, zur Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen oder Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden (oder auch [negativ] solchen Vereinigungen fernzubleiben). Die frühe Neuzeit wendet sich gegen die K. der Handwerksgesellen (1530, 1731, 1845). Im 19. Jh. werden die Verbote aufgehoben (England 1824, Sachsen 1861, Baden 1862, Nor...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit Logo #40035Das in D durch Art. 9 Abs. 3 und durch Art. 23 Abs. 4 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 geschützte Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Dazu gehört das Recht, die K. aktiv zu nutzen (positive K.), genauso wie das R., keiner Koalition anzugehören (negative K....
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit Logo #40085Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftbeziehungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe gewährleistet (Grundgesetz Artikel 9, Absatz 3).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40085

Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit Logo #42134Koalitionsfreiheit, das Grundrecht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen (besonders der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, v. a. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zu bilden (Artikel 9 Absatz 3 GG). Dazu gehört sowohl das Recht, Koalitionen zu gründen, ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit Logo #42343Koalitionen i.S.v. Art. 9 III 1 GG sind Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Arbeitsbedingungen beziehen sich auf das Arbeitsverhältnis selbst, wie z.B. Lohnbedingungen, Arbeitszeit und -schutz, Urlaub. Wirtschaftsbedingungen können auch wirtschafts- oder sozialpolitischen Bezug haben, wie ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit Logo #42834Mit Koalitionsfreiheit wird das in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Recht bezeichnet, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden zu dürfen. Zur Koalitionsfreiheit gehören notwendigerweise auch die Freiheit zur Betätigung der Koalitionen, d.h. z.B. die Tarifautonomie und deren Voraussetzungen wie z.B. die ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/koalitionsfreiheit.php

Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit Logo #42871das Recht der Arbeitnehmer (auch der Beamten) und Arbeitgeber, sich zu Berufsverbänden (bei Arbeitnehmern: Gewerkschaften ) zusammenzuschließen, um ihre Interessen gemeinsam wahrzunehmen. Im Mittelalter und noch im 19. Jahrhundert durch Zunftrecht und die Reichsgesetzgebung (Vereinsgesetzgebung) ausgeschlossen oder beschränkt, wurde die Koa...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/koalitionsfreiheit
Keine exakte Übereinkunft gefunden.