
Als Kinderheirat bezeichnet man die Heirat einer Person vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters bzw. vor Erreichen der Ehemündigkeit. Eine Heirat gegen den Willen eines oder beider Heiratenden bezeichnet man als Zwangsheirat. == Hintergrund == Die meisten Länder sehen ein Mindestalter für Eheschließungen vor, doch werden in einigen traditi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderheirat
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