
ist nach § 3 HGB der Unternehmer eines Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebes, der dieses Unternehmen oder ein dazu gehörendes Nebengewerbe (z.B. Brennerei, Brauerei, Molkerei, Sägewerk) ins Handelsregister freiwillig eintragen läßt. Eine Verpflichtung besteht nicht, Voraussetzung zur Eintragung ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Alle Gewerbetreibenden die keine Ist Kaufleute sind, also kein Handelsgewerbe mit kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb betreiben können, müssen sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Sie gelten ab diesem Zeitpunkt als Kannkaufleute mit allen Rechten und Pflichten. Gleiches gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Alle Gewerbetreibenden die keine Ist Kaufleute sind, also kein Handelsgewerbe mit kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb betreiben können, müssen sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Sie gelten ab diesem Zeitpunkt als Kannkaufleute mit allen Rechten und Pflichten. Gleiches gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
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ist nach § 3 HGB der Unternehmer eines Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb es, der dieses Unternehmen oder ein dazu gehörendes Nebengewerbe (z.B. Brennerei, Brauerei, Molkerei, Sägewerk) ins Handelsregister freiwillig eintragen läßt. Eine Verpflichtung besteht nicht, Voraussetzung zur Eintragung ist jedoch ein nach Art und Umfang in kau......
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