
Kamm-Macher (je nach Landschaft und Produkt auch Streler, Strählmacher, Kammenschmied, Grempelmacher usf.) galten i.d.R. als handelndes Handwerk, d.h. sie durften ihre Erzeugnisse in eigenem Laden oder über Zwischenhändler (Höker) vertreiben. Zünftisch schlossen sie sich den Hornrichtern, Krämern od...
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