[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kalkmesser, des -s, plur. ut nom. sing der den zum Bauen bestimmten Kalk den Mäurern zumisset, und welches bey verschiedenen Bauämtern eine vereidigte Person ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_123