
ein Grundsatz des Staatsangehörigkeitsrechts (im Gegensatz zum Jus sanguinis ), nach dem sich der Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem Land richtet, in dem das Kind geboren wird. Dieses Prinzip gilt vor allem in den angelsächsischen Staaten sowie in Einwanderungsländern. Beim Zusammenfallen beider Grundsätze (z. B. Geburt des Kinde...
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