[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Landreiter, des -s, plur. ut nom. sing ein obrigkeitlicher geringer Bedienter zu Pferde, welcher das Land zu bereiten, und auf die Übertreter der Polizey, der Wald- und Forstordnungen, der Zölle u.s.f. ein wachsames Auge hat, und in einigen Gegenden auch Land-Dragoner, Ausreiter, Überr...
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Landreiter , früher berittene Polizeibeamte mit ähnlichen Funktionen wie unsre Gendarmen.
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