
Eine Sonderregelung der Offenlegungs-vorschriften sieht vor, dass die BaFin kleinen Banken von ledigl. örtlicher Bedeutung auf Antrag widerruflich gestatten kann, ihren Jahresabschluss und Lagebericht nur in der lokalen Presse zu veröffentlichen. Auf die mit höheren Kosten verbundene Bundesanzeigerpublizität wird verzichtet.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/jahresabschlusspublizitaet-erleich
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