
Die Jahresabrechnung ist die nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jährlich nach dem Wirtschaftsjahr fällige Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Jahresabrechnung muss vom Verwalter erstellt und von der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen werden. == Rechtsgrundlagen == Rechtsgrundlage ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabrechnung

Jede Eigentümergemeinschaft muss jährlich die Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr erstellen. Diese Erstellung muss durch den Hausverwalter gemacht werden. In einer Jahresabrechnung werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Sämtliche Kostenarten und deren Verteilungsschlüssel sind in der Jahresabrechung aufzuzeigen. ...
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https://www.bezahlen.de/lexikon/boersenkrach_2040.html

Die Abrechnungsart 'Jahresabrechnung' dient dazu, Investitionsaufträge, die am Jahresende noch nicht abgeschlossen sind, an Anlagen im Bau abzurechnen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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