
ist der außerhalb der Stadtmauer lebende, durch die Pfähle einer Vorstadtbefestigung geschützte (str.) Bürger der mittelalterlichen Stadt (1231- 2). Da der P. die Rechte eines Bürgers beansprucht, entsteht vielfach Streit mit Landesherren. Mit Abschluss der Landesherrschaft verschwinden die P. wieder. Kroeschell, DRG 1; Schmidt, M., Die Pfahlb...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Pfahlbürger, des -s, plur. ut nom. sing ein ehedem sehr gangbares, jetzt nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, einen Einwohner einer Stadt zu bezeichnen, welcher zwar außer den Stadtmauern, aber doch innerhalb der Bann- und Gerichtspfähle der Stadt wohnet, einen Vorstädter, wel...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_583

Pfahlbürger, etwa ab 1200 Bezeichnung für Leute, die das Bürgerrecht einer Stadt erlangten, aber nicht innerhalb der Mauern, sondern vor und hinter den das Außenwerk bildenden Pfählen wohnten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bewohner der Vorstand, Ausbürger, Ausmann
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Mit Pfahlbürgern wurden ca. ab 1200 Bürger bezeichnet, die hinter den aus Pfählen bestehenden Aussenwerken einer Stadt wohnten, aber das Bürgerrecht hatten und somit der Gerichtsbarkeit der Stadt unterstanden und zum Kriegsdienst verpflichtet waren.
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https://www.lexexakt.de/glossar/pfahlbuerger.php

Pfahlbürger (mhd. phalburger; auch uzburger = Ausbürger). Um 1200 aufgekommende Bezeichnung für Einzelpersonen oder ganze Dörfer, die außerhalb der Stadtmauern in ihren von Pfählen umwehrten Anwesen wohnten, dabei aber städt. Bürgerrecht und damit bürgerliche Privilegien erworben hatten. Zur Aufrech...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Pfahlbürger , s. v. w. Ausbürger (s. d.).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Mittelalter Landbewohner im Besitz des Bürgerrechts, die außerhalb der Stadt, vor ihren Mauern wohnten (Ausbürger).
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https://www.wissen.de//lexikon/pfahlbuerger
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