
Nach deutschem Recht erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz (früher: Konkurs) ihres Arbeitgebers ein so genanntes Insolvenzgeld (früher: Konkursausfallgeld) zum Ausgleich ihres ausgefallenen Arbeitsentgeltes. == Finanzierung und Erhebung == Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und von den Arb...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzgeld

Etwaige rückständige Löhne und Gehälter für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Stichtag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (oder der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse) werden vom Arbeitsamt auf Antrag aus der gesetzlichen Insolvenzgeldversicherung bezahlt. Der Antrag auf Insolvenzgeld kann wirksam erst nach ...
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https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx

Zum 01.01.1999 ist das Konkursausfallgeld durch das Insolvenzgeld ersetzt worden. Insolvenzgeld wird auf Antrag von den Arbeitsämtern an Arbeitnehmer gezahlt, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers oder bei Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolven...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/I/Insolvenzgeld.htm

Insolvẹnzgeld, früher Konkursausfallgeld, von den Arbeitsagenturen auf Antrag zu zahlender Betrag an die Arbeitnehmer, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers oder bei Abweisung der Eröffnung mangels Masse noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die vorhe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Zum 01.01.1999 ist das Konkursausfallgeld durch das Insolvenzgeld ersetzt worden. Insolvenzgeld wird auf Antrag von den Arbeitsämtern an Arbeitnehmer gezahlt, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers oder bei Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse für die vorausgehe...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/I/Insolvenzgeld.html

beim Insolvenzverfahren von Betrieben durch die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers zu zahlende Summe von bis zu drei rückständigen (Netto-)Monatslöhnen bzw. -gehältern (§§ 183 ff. Sozialgesetzbuch III); kann von Arbeitnehmern in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, aber auch von Heimarbeitern, Studenten, Sc......
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https://www.wissen.de//lexikon/insolvenzgeld
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