
Ein Rechtssprichwort ist ein sprichwörtlich gewordener Rechtsgrundsatz, der meist aus dem gemeinen Recht oder Landesrechten stammt, aber auch eine Neubildung sein kann. So sagt der Satz „Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren“ aus, dass bei demjenigen, der vermögenslos ist, auch in der Zwangsvollstreckung nichts beizutreiben ist. ...
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Rechtssprichwort (spruchwort; regula iuris). Im Sprichwort kristallisieren Lebensweisheiten aus, die für jedermann verständlich, bildhaft und häufig in Reimform gesetzt, mündlich von einer Generation an die nächste weitergegeben werden. Neben vielen anderen Themen hat sich das Sprichwort auch des ...
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Rechtssprichwort (Rechtsparömie), eine im Munde des Volkes in der Gestalt eines Sprichworts lebende Rechtsregel. Solche Rechtssprichwörter bilden eine wichtige Erkenntnisquelle des Gewohnheitsrechts, wenn sie bei ihrer Kürze auch oft ungenau und vieldeutig sowie oft nicht sowohl der Ausdruck einer Rechtsidee als vielmehr der einer bloßen Volkss...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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