
Gewerbe- und Industriebetriebe die ihre Abwässer über eigene Kanalisationen direkt in ein Gewässer einleiten. Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Gegensatz: Betriebe die ihre Abwässer zunächst in kommunale Kanalisationen und damit 'indirekt' in Gewässer einleiten.
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https://dezentrales-abwasser.de/Allgemein/lexikon.htm

Gewerbe Industriebetriebe sind Indirekteinleiter, wenn sie ihre Abwässer über eigene Kanalisationen direkt in ein Gewässer einleiten. Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Gegensatz: Betriebe, die ihre Abwässer zunächst ....
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https://umweltdatenbank.de/lexikon/direkteinleiter.html

Industrie- und Gewerbebetriebe, die ihr Abwasser nicht in die öffentliche Kanalisation, sondern direkt in einen Vorfluter leiten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122

Abwasserverursachende Anlage eines Grundstückseigentümers, deren Abwasser mit Zustimmung der Behörden nicht in eine Kanalisation, sondern direkt in ein Gewässer eingeleitet wird.
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https://www.wasser-lexikon.de/direkteinleiter/

Anlagenbetreiber, die das anfallende Abwasser mit Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde selbst behandeln und in ein Gewässer einleiten. Die weitere Behandlung in einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage entfällt.
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https://www.wissen.de//lexikon/direkteinleiter
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