[Achtung: Schreibweise von 1811] Inländisch, adj. et adv. welches auch im Hochdeutschen für einländisch üblich ist, in einem Lande einheimisch, in demselben erzeuget, verfertiget; im Gegensatze des ausländisch. Inländische Waaren, Producte. Die inländischen Rechte. Siehe Einländisch.
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