Indemnität Ergebnisse

Suchen

Indemnität

Indemnität Logo #42000 Indemnität (lat. indemnātio, -ōnis, f., ‚die Schadloshaltung‘) bezeichnet die Freistellung von strafrechtlicher (u. U. auch zivilrechtlicher) Verfolgung. Sie stellt ein Verfahrenshindernis im Strafprozess dar, während Immunität für Abgeordnete lediglich die Strafverfolgung für die Zeit des Mandats hemmt und daher kein echtes Verfahrensh...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Indemnität

Indemnität

Indemnität Logo #42015ist die Befreiung des Abgeordneten von der gerichtlichen oder dienstlichen Verfolgung wegen einer Abstimmung oder Äußerung im Parlament. Die früher auch als Immunität bezeichnete I. entsteht in England mit der Bill of Rights (1689). Im Deutschen Bund erscheint sie seit 1818 (Bayern, Württemberg 1819, Sachsen 1831, Preußen 1848).Huber, E., Deu...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Indemnität

Indemnität Logo #40035(lat.) I. bezeichnet den Schutz der Abgeordneten vor (dienstlicher oder gerichtlicher) Verfolgung wegen Äußerungen, die im Parlament oder den Ausschüssen getan wurden (Art.46 Abs. 1 GG). Ausgenommen von diesem Schutz sind beleidigende Äußerungen.
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Indemnität

Indemnität Logo #42134Indemnität die, Straflosigkeit eines Abgeordneten für Abstimmungen oder Äußerungen im Parlament mit Ausnahme verleumderischer Beleidigungen (Artikel 46 Absatz 1 GG, parallele Bestimmungen in Länderverfassungen, auch in Österreich und der Schweiz); persönlicher Strafausschließungsgrund, der im Gegens...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Indemnität

Indemnität Logo #42343Nach Art. 46 I GG darf ein Abgeordneter zu keiner Zeit wegen einer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestag oder einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden Neben verleumderischen Beleidigungen werden Ä...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Indemnität

Indemnität Logo #42502Alle Europaabgeordneten genießen Indemnität, was bedeutet, dass sie für Meinungsäußerungen, z.B. parlamentarische Reden und Abstimmungen im Rahmen ihres Mandats, nicht rechtlich belangt werden können.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42502

Indemnität

Indemnität Logo #42834Abgeordnete eines Parlaments (z.B. Bundes- oder Landtag) dürfen nicht wegen einer Äußerung die sie im Parlament getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. Eine Ausnahme gilt für verleumderische Beleidigungen. Dieser Schutz wird als Indemnität bezeichnet. Für den Bundestag ist dieser Schutz in Art. 46 Abs. 1 GG festgelegt. Damit...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/indemnitaet.php

Indemnität

Indemnität Logo #42295Indemnität (lat.), s. v. w. Straflosigkeit; im parlamentarischen Leben die Entbindung des Ministeriums von der Verantwortlichkeit für einen Staatsakt durch nachträgliche Zustimmung seitens der Kammern. Die Indemnitätsbill (indemnity-bill) spielt namentlich im englischen Verfassungsleben eine bedeutende Rolle. Hat nämlich die Regierung etwas ve...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Indemnität

Indemnität Logo #42174(Text von 1906) Indemnität, ein Anfangs viel verspottetes Schlagwort, welches Bismarck im Jahre 1866 im Deutschen beflügelte, indem in der Thronrede vom 5. August dieses Jahres für die in der Konfliktszeit ohne Staatshaushaltsgesetz geführte Verwaltung nachträglich um Indemnität (d. h. Erklärung ...
Gefunden auf https://www.textlog.de/schlagworte-indemnitaet.html

Indemnität

Indemnität Logo #428711. die haushaltsrechtliche Entlastung der Regierung durch das Parlament. – 2. die Nichtverfolgbarkeit von Äußerungen der Abgeordneten im Parlament. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen. In der Schweiz gilt der gleiche Schutz für Mitglieder des Bundesrats, des Nationalrats und des Ständerats; ähnlich in Österreich für die...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/indemnitaet
Keine exakte Übereinkunft gefunden.