
Die Importabgaben (D.212) umfassen alle Zwangsabgaben, ausgenommen die MwSt, die vom Staat oder von Institutionen der Europäischen Union auf eingeführte Güter, die in den freien Verkehr des Wirtschaftsgebiets eingehen, oder auf Dienstleistungen, die von gebietsfremden Einheiten für gebietsansässige Einheiten erbracht werden, erhoben werden.
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