
Notrecht (Staatsnotrecht, Jus eminens), die Befugnis der Staatsgewalt zum Eingriff in die Rechte der Einzelnen im Interesse der staatlichen Gesamtheit. Ein solcher Eingriff in die Rechtssphäre der Staatsbürger ist der Staatsgewalt nur ausnahmsweise und nur dann gestattet, wenn ihn ein unabweisbares Bedürfnis des Staats erheischt. In solchen Fäl...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die rechtliche Befugnis zum Eingriff in fremde Rechtsgüter aufgrund von Notwehr, Notstand oder Selbsthilfe.
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https://www.wissen.de//lexikon/notrecht
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