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Zusage

Zusage Logo #42000 Zusage bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht das Versprechen einer Behörde in Bezug auf eine bestimmte Maßnahme. Der Begriff ist eine Schöpfung der Rechtsprechung . Eine allgemeine Legaldefinition existiert bislang nicht, der praktisch wichtigste Fall ist jedoch als Zusicherung in {§|38|vwvfg|juris} VwVfG geregelt. Ob eine Äußerung eines ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Zusage

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Zusage Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Zusage, plur. die -n, die Handlung des Zusagens, das Versprechen. Seine Zusage halten, brechen. Gott hat alles Vermögen, die Erfüllung seiner Zusagen zu gewähren.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1307

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Zusage Logo #42072Die Zusage ist das verbindliche Versprechen einer Behörde, eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme vorzunehmen oder zu unterlassen. Eine Verwaltungsmaßnahme ist jedes Handeln einer Behörde, im Unterschied zum Verwaltungsakt muss es nicht lediglich einen bestimmten Einzelfall betreff...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Zusage Logo #42834Mit Zusage wird ein durch eine Behörde gegebenes verbindliches Versprechen zu einem späteren Tun oder Unterlassen bezeichnet (BVerwGE 26 31, 36). Entscheidend für das Vorliegen einer Zusage ist die Frage nach dem Bindungswillen der Behörde. Die Rechtsnatur der nicht gesetzlich geregelten Zusage ist umstritten (eA Verwaltungsakt). Von der Zusage...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/zusage.php

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Zusage Logo #42880Auch: Commitment (an Finanzmärkten). Ver-pflichtung(sübernahme). Eine Bank verpflichtet sich zu einem zukünftigen Geschäftsabschluss, einer bestimmten Transaktion usw. In manchen Fällen ist die Zusage für beide Seiten verbindlich; es kann auch eine bestimmte Frist der Inanspruchnahme vereinbart sein. Die Zusage kann aber auch nur für die Ba....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zusage/zusage.htm
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