
01.07.2008 Jeder Bürger aus den 47 Europaratsländern kann den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen, wenn er seine Grundrechte durch einen Mitgliedstaat verletzt glaubt. Doch mehr als 90 Prozent der in Straßburg eingereichten Beschwerden werden abgewiesen - die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage s.....
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EGMR ist die Abkürzung für europäischer Gerichtshof für Menschenrecht.
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