
Der Kollator ist der "Pfründeinhaber" eines Altars. Er erhält als Lohn für seine Dienste (z. B. als Geistlicher) vom Eigentümer des Altars seine Pfründe und wird damit zum Kollator dieses Altars. Im Frühmittelalter, zur Zeit der Eigenkirche, wurden Kirchen nicht nur von der katholischen Kirche als Träger, sondern auch häufig von Gläubig.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kollator

Kollator (lat.), derjenige, welchem die Befugnis der Besetzung einer geistlichen oder Schulstelle zusteht. Das Recht der Besetzung selbst ist das Patronatsrecht oder die Kollatur (s. Patron).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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