[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hof-Advocat, des -en, plur. die -en, ein Advocat, welcher mit diesem Titel auch das Recht erhalten hat, bey einem Hofgericht oder einem andern höhern Gerichte zu practiciren. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2834