
= 1. Verkehrsschilder der Seeschiffahrts- und Binnenschiffahrtsstraßenordnung. Sie sind blau und haben in der Mitte ein weißes Symbol. 2. Warn- und Hinweiszeichen, gegeben durch Bälle, Lichter, Tonnen, die z.B. vor Baggern warnen, Hinweise für Durchfahrten geben oder auf sonstige Behinderungen hinweisen ( nach SeeSchStrO)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

gebrochener Zweig, der für den Jäger eine bestimmte Bedeutung hat; ursprüngl. ursprünglich Merk- u. und Hinweiszeichen...
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https://www.wissen.de//lexikon/hinweiszeichen
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