Haupttat Bedeutung

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Haupttat

Haupttat Logo #42000 Der Begriff der Haupttat wird im deutschen Strafrecht im Rahmen der Lehre von Täterschaft und Teilnahme verwendet. Er bezeichnet die begangene Tat, die Gegenstand einer Teilnahmehandlung werden kann. Teilnehmer wiederum ist entweder der Anstifter, § 26 StGB, oder der Gehilfe, § 27 StGB. Da eine Anstiftung die Bestimmung eines anderen zu dessen ...
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