
Der Rechtsbegriff Hauptsache hat je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Bedeutungen: Im Prozessrecht bezeichnet er die von der klagenden Partei begehrte Rechtsfolge. Insoweit entspricht der Begriff häufig und weitgehend dem des Streitgegenstands. Nebenforderungen und Verfahrenskosten gehören nicht zur Hauptsache. Wenn die Parteien den Rechtsstrei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hauptsache
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Hauptsache, plur. die -n, die vornehmste, wichtigste Sache, ingleichen der vornehmste, wichtigste Theil einer Sache, von welchem die übrigen Theile abhangen, worin sie gegründet sind. D...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1156

Hauptsache, als prozessualer Begriff in erster Linie der Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Im materiellen Recht bedeutet Hauptsache die Sache selbst im Unterschied zu Bestandteil und Zubehör.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Eine Hauptsache liegt vor, wenn nach der Verkehrsauffassung die übrigen Bestandteile fehlen können, ohne dass das Wesen der Sache dadurch beeinträchtigt wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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