Hauptsacheverfahren Bedeutung

Suchen

Hauptsacheverfahren

Hauptsacheverfahren Logo #42000 Als Hauptsacheverfahren bezeichnet man im Zivilprozess das eigentliche Klageverfahren - zur Unterscheidung von den Nebenverfahren wie zum Beispiel Arrest oder einstweilige Verfügung. Hat der Kläger zur Sicherung seines Anspruches zunächst einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung erwirkt, kann ihn der Beklagte zur Erhebung der Klage im Hau...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Hauptsacheverfahren
Keine exakte Übereinkunft gefunden.