
ist ein anmeldepflichtiges Kartell. Es dient der Sicherung und Förderung der Ausfuhr auf Märkte, die außerhalb des Geltungsbereichs des GWB liegen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Unter einem Exportkartell versteht man eine Kooperation von mehreren Unternehmen. Zweck dieser Kooperation ist der Abschluss von Kollektivverträgen hinsichtlich des Exports von Waren. Ziele sind die Preisregulierung im Ausland und die Kontrolle von Lieferungen.
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/e/exportkartell.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.