[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Handgeld, des -es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die -er. 1) Dasjenige Geld, welches man jemanden auf die Hand, d. i. zur Sicherheit eines geschlossenen Vertrages, gibt, indem dadurch...
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Handgeld, Brauchtum: Drangeld, Treugeld, früher Rechtsbrauch der symbolischen Anzahlung einer kleinen Geldsumme bei mündlichem Abschluss eines Vertrages; bis ins 18. Jahrhundert Werbungsgeld für Söldner. - In Form von drei »Ehetalern« früher eine der Gaben des Bräutigams an die Braut am...
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Handgeld, Recht: die Draufgabe.
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Handgeld, meist so viel wie [Angeld], besonders im Miet- und Gesinderrecht.
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Handgeld , s. Angeld und Werbung.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Nebenabrede eines schuldrechtl. schuldrechtlichen Vertrags, meist auf Geld gerichtet, mit dem Zweck, einen Vertragsschluss zu bestätigen; keine Teilerfüllung wie die Anzahlung (§§ 336-338...
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https://www.wissen.de//lexikon/handgeld
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