
Das Habsburger Urbar (auch Habsburgisches Urbar) ist ein deutschsprachiges Verzeichnis (Urbar) sämtlicher Rechtstitel, welche die Habsburger anfangs des 14. Jahrhunderts in ihren Vorlanden (Vorderösterreich, Elsass und Schweiz) für sich in Anspruch nahmen. Das Urbar wurde auf Anordnung von König Albrecht I. in den Jahren 1303 bis 1307 mittels ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Habsburger_Urbar
Keine exakte Übereinkunft gefunden.