
Als Grundholde wurden im Mittelalter Bauern bezeichnet, die außerhalb des Fronhofes auf eigenen Bauernhöfen arbeiteten, aber Steuern an den Grundherren abgeben mussten. Sie standen wie die Hörigen in einem Verhältnis, das zwar nicht gänzlich unfrei, aber doch durch ihre Stellung als Hintersassen eines Grundherrn durch ihre bäuerliche Dienst-...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Grundhold

Grundhold (mhd. gruntholde, auch Hintersasse [mhd. hindersaeze, hindersezze], weil er bei Gericht hinter seinem Herren saß) bezeichnete einen 'an Grund und Boden gebundenen Hörigen', dem ein Grundherr Land als Nutzeigentum gegen Abgaben und Frondienste überlassen hatte. Er war nicht gerichtsfähi...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Grundhold , Inhaber eines in Grund und Boden bestehenden Lehens; auch ehedem der an Grund und Boden gebundene, hörige Unterthan.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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