
Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Beschreibung Das Grundbuch gibt Auskunft über die das jeweilige Grundstück betreffenden privatrechlichen Verhältnisse. Als öffentliches Register dient es grundsätzlich der Einsichtnahme durch Dritte. Da das Grundbuch jedoch zahlreiche den Eigentümer bet...
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