
Die BaFin kann die Abberufung eines Geschäftsleiter s einer Bausparkasse ausser aus KWG-Gründen (§ 36) auch verlangen, wenn dieser vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Bestimmungen des Bausparkassengesetz es, die zu seiner Durchführung erlassenen Verordnung en, gegen Anordnungen der BaFin und Bestimmungen in den Allgemeinen Bedingungen f�...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geschaeftsleiterabberufung-bei-bau
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