
Geschwornenentschädigungsvereine sind Versicherungsverbände, welche den Zweck verfolgen, gegen jährliche Beiträge ihrer Mitglieder denjenigen derselben, welche im Lauf des betreffenden Jahrs zur Ausübung der Funktionen als Geschworne (s. Schwurgericht) herangezogen werden sollten, bestimmte Tagegelder zu zahlen, um sie ganz oder teilweise für...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.