
Die Geschäftsführung ohne Auftrag (lat. negotiorum gestio) ist die Wahrnehmung von Geschäften des Geschäftsherren (Negotiorum dominus) durch den Geschäftsführer (Negotiorum gestor) ohne dass der Geschäftsführer durch den Geschäftsherren hierzu beauftragt hätte oder er anderweitig in besonderer Weise ermächtigt wurde. ==Zweck== Das Recht...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsführung_ohne_Auftrag
[Deutschland] - Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, das in Deutschland in den {§|677|BGB|juris|text=§§ 677} ff. des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. == Inhalt und Zweck der Regelung == Eine Geschäftsführung ohne Auftrag liegt vor, wenn jemand (Geschäftsführer)...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsführung_ohne_Auftrag_(Deutschland)

ist ein gesetzliches, unvollkommen zweiseitiges Schuldverhältnis, das dadurch entsteht, dass ein Geschäftsführer (ohne Auftrag) für einen anderen (Geschäftsherrn) ein Geschäft besorgt, obwohl zwischen ihnen noch kein Rechtsverhältnis (Auftrag) besteht. Die G. o. A. (lat. negotia [N.Pl.] gesta, geführte Geschäfte) ist im römischen Recht en...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

(negotiorum gestio). G.o. A liegt vor, wenn jemand ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne daß er hierzu einen Auftrag hat oder sonst dazu - z.B. aus Vertrag, Einwilligung, Amtsstellung - berechtigt ist (§ 677 BGB). Voraussetzung ist also nicht nur, daß jemand tatsächlich ein fremdes Geschäft f...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Geschaeftsfuehrung_ohne_Auftrag.htm
(GoA) Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Es liegt vor, wenn der Geschäftsführer (Handelnder) ein Geschäft für den Geschäftsherrn (Berechtigter) besorgt, ohne von ihm dazu beauftragt worden zu sein....
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Damit Sie gleich von Anbeginn mitreden können - Juristen nennen dieses gesetzliche Schuldverhältnis kurz GoA. Geregelt ist es in §§ 677 BGB ff. Der Grundgedanke ist leicht zu erschließen: Wer ein Geschäft (eine Aufgabe) für einen Dritten übernimmt, obwohl er dazu gar nicht verpflichtet ist, erhält von dem Dritten jene Aufwendung ersetzt, d...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Geschäftsführung ohne Auftrag, Geschäftsbesorgung, Vornahme von Rechtsgeschäften und rechtlich bedeutsamen Handlungen für einen anderen, die weder aus Auftrag noch aus einem anderen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Grund herleitbar sind (§§ 677† †™687 BGB; Beispiel: Löschen eines Brandes auf d...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

<i>(GoA)</i> Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) spricht man, wenn jemand für einen anderen ein Geschäft erledigt ohne dafür von dem anderen beauftragt zu sein. Folge einer solchen Geschäftsführung ist der Ersatz der entstandenen Aufwendungen. Beispiel: A sieht den B vom Fahrrad stürzen, dieser bleibt ohnmächtig und v...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/geschaeftsfuehrungohneauftrag.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.