
ist die organisatorische Gestaltung der Rechtspflege. Sie ist anfangs ziemlich einfach, entwickelt sich aber seit dem hohen Mittelalter mit dem Übergang wesentlicher Teile der Gerichtsbarkeit vom König auf die Landesherren zu vielfältigen Gestaltungen. 1877- 9 wird im Deutschen Reich die partikuläre G. durch das Gerichtsverfassungsgesetz verein...
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Regelung von Aufbau, Abgrenzung, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der verschiedenen Gerichtsbarkeiten. Die Gerichtsverfassung ist für einen Großteil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich die streitige Zivilgerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit im Gerichtsverfassungs...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Gerichtsverfassung, die Normen, die die Stellung der Rechtspflege im weiteren Sinn und ihrer Organe im Aufbau des Staates, ihr Verhältnis zur gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt, ferner Aufgaben, Organisation und Besetzung der Gerichte und ihrer Geschäftsstellen sowie der anderen Rechtspflegebeh...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gerichtsverfassung , der Inbegriff der Grundsätze, welche sich auf die Art der Gerichte, deren Unter- und ûberordnung (Instanzenzug), Zuständigkeit und Besetzung sowie auf die Rechte und Pflichten der dabei mitwirkenden Personen (einschließlich der Staatsanwaltschaft) beziehen. Für das Deutsche Reich ist eine einheitliche G. durch das 27. Jan....
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

s. Gerichte und Gerichtsverfassung.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

die Regelung der Organisation und Zuständigkeit der Gerichte. Vorrangig gilt das GG, für die ordentliche Gerichtsbarkeit das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). In Österreich ist die Gerichtsverfassung im Gerichtsorganisationsgesetz von 1945 festgelegt, in der Schweiz in kantonalen Gesetzen und für die Bundesrechtsprechung im Bundesgesetz über......
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https://www.wissen.de//lexikon/gerichtsverfassung
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