
Unter Gerichtsferien verstand man bis zum 31. Dezember 1996 in Deutschland die Zeit vom 15. Juli bis 15. September eines jeden Jahres, in der vor den ordentlichen Gerichten nur so genannte Feriensachen verhandelt wurden. Historisch beruhten die Gerichtsferien darauf, dass während der Erntezeit nur die notwendigsten gerichtlichen Verfahren stattfi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsferien

Gerichtsferi
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Mit Gerichtsferien bezeichnet man früher einen Zeitraum im Sommer (15.7. bis 15.9.), in dem ordentlichen Gerichte nicht verhandelten. Es fanden grundsätzlich keine Termine statt und alle Fristen wurden gehemmt. Eine Ausnahme galt nur für sog. Feriensachen. Die Gerichtsferien wurden zum 1.1.1997 abgeschafft. Stattdessen wurden den Parteien ein Re...
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https://www.lexexakt.de/glossar/gerichtsferien.php

Gerichtsferien , derjenige Zeitraum im Jahr, innerhalb dessen die gerichtliche Thätigkeit ruht oder doch auf das Notwendigste eingeschränkt wird. Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 201 ff.) beginnen die G. 15. Juli und endigen 15. Sept. Nur in dringenden Angelegenheiten werden während der G. Termine abgehalten und Entscheidungen er...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

gesetzlich festgelegte Zeit, in der bei Gerichten nur besonders dringende Fälle ( Feriensachen, z. B. Strafsachen, Arrest und einstweilige Verfügungen, Wechsel-, Miet- und gewisse Bausachen) bearbeitet wurden. In Deutschland waren bis 1997 Gerichtsferien vom 15. 7. bis 15. 9. Der Ablauf prozessualer Fristen mit Ausnahme der Notfristen wurde...
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https://www.wissen.de//lexikon/gerichtsferien
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