
Gerichtshalter, auch als Gerichtsverwalter oder Justitiarius bezeichnet, war ein Gerichtsbeamter, der im Rahmen der Patrimonialgerichtsbarkeit für den Gutsherrn, auch Gerichtsherr genannt, als der zur Handhabung dieser Jurisdiktion bestellte Gerichtsbeamte die Rechtspflege ausübte. Zwar konnte die Patrimonialgerichtsbarkeit von jedem, welcher Ei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtshalter
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gerichtshalter, des -s, plur. ut nom. sing der die Stelle eines Richters vertritt, besonders in kleinen Gerichtsbezirken, auf Dörfern u.s.f. Justitiarius, Gerichtsverwalter.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1432

Gerichtshalter, Kulturgeschichte: andere Bezeichnung für Beauftragter des [Gerichtsherrn] zur Abhaltung des Gerichts beziehungsweise zur Kontrolle der von einem Richter geleiteten Gerichtssitzung. Die Gerichtshalter, häufig akademisch ausgebildete Juristen, nahmen seit dem 17. Jahrhundert di...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gerichtshalter (Justitiarius), ehedem der mit der Verwaltung eines Patrimonialgerichts beauftragte Rechtsgelehrte, s. Patrimonialgerichtsbarkeit.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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