
Geltung besitzt die Bedeutung von Ansehen, Anerkennung und Wirkung und umfasst die Begriffe Achtung/ Verachtung, Ruhm/ Schande, Ehre/ Ehrlosigkeit sowie Ansehen/ Sozialprestige bzw. Unbedeutendheit. Geltung wird als soziologischer Begriff unter Herauslösung aus der Werte-Debatte auch zusammen mit Fragen der Biosoziologie behandelt (Dieter Claesse...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geltung

ist die Anwendbarkeit und die Anwendung. Ein Rechtssatz gilt rechtsdogmatisch, wenn eine entsprechende Sollensanforderung besteht. Er gilt rechtssoziologisch, wenn er tatsächlich angewendet wird.Vienken, T., Die Geltungsdauer rechtlicher Dokumente im früh- und hochmittelalterlichen Reich, 1942; Luig, K., Der Geltungsgrund des römischen Rechts im...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Geltung, plur. inus. das Hauptwort von dem Neutro gelten, welches nur in der Musik, von dem Werthe der Noten, dem Zeitmaße nach, üblich ist.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1164

Geltung, die objektive Grundlage des Anerkanntseins von Urteilen, Gesetzen, Normen. Geltungsvoraussetzungen: Verständlichkeit, Wahrheit, Richtigkeit. In der Erfahrungswissenschaft gilt ein empirisches Gesetz, insofern es nicht falsifiziert und in hohem Maße bestätigt ist. In der Logik ist ein Schlus...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

(Text von 1930) Geltung (gelten, Gültigkeit). 'Objektive Gültigkeit' ist Gültigkeit (z. B. der Raum- und Zeitform) für alle (gleichartigen) Subjekte und für alles Gegenständliche, sofern es Erscheinung, Gegenstand möglicher Erfahrung ist, als welcher es zur Sinnlichkeit und zum Verstande des Subjekts in Beziehung s...
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https://www.textlog.de/32342.html

In der Wirtschaftssoziologie : [1] Geltung einer sozialen Ordnung oder Norm. Nach M. Weber besitzt eine Ordnung G., wenn die Betroffenen die Ordnung als legitim und tatsächlich bestehend ansehen. [2] Geltung einer Aussage im Sinne von Gültigkeit , Wahrheit, Evidenz einer Aussage. [3] Geltung einer Aussage im Sinne von Geltungsbereich (Klasse v......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geltung/geltung.htm

in der Philosophie die besondere Seinsweise idealer Sachverhalte (im Gegensatz zur Existenz der realen Dinge); die Anerkanntheit von logischen und mathematischen Sätzen, von Ideen, Werten usw. unabhängig vom denkenden Subjekt. Der Begriff wurde von R. H. Lotze in die Philosophie eingeführt.
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https://www.wissen.de//lexikon/geltung
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