Gerichts Ferien Bedeutung

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Gerichts-Ferien

Gerichts-Ferien Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gerichts-Ferien, sing. inus. die Ferien in einem Gerichte, derjenigen Tage, an welchen die gewöhnlichen gerichtlichen Geschäfte ausgesetzet werden.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1426
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