
ist im mittelalterlichen deutschen Recht die durch Geschrei erfolgende Verlautbarung eines (rechtswidrigen) Geschehens (z. B. einer Vergewaltigung) oder einer drohenden Gefahr. Dem G. ist zwecks Hilfestellung Folge zu leisten. Es befreit den Rufenden von dem Verdacht der Verheimlichung. Söllner § 8; Köbler, DRG 70; Köbler, WAS; Grimm, J., Deuts...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Gerüfte (mhd. gerüefte, geruofede, geruofte = das Rufen, Geschrei; auch notruof; lat. clamor). Das Zusammenrufen der Nachbarn und zufällig in der Nähe Weilender zur Hilfeleistung, zur Verfolgung und Festnahme eines Täters bei handhafter Tat, etwa bei Vergewaltigung, aber auch bei drohender Krieg...
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im Strafrecht des Mittelalters der Hilferuf, den das Opfer oder der Zeuge eines Verbrechens (Diebstahl, Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung) erheben musste, um andere gerichtsfähige Personen (Familie, Nachbarn) herbeizurufen. Diese mussten dem Gerüfte Folge leisten, den Täter ergreifen oder die Verfolgung aufnehmen und ihn, bevor der Tag end...
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https://www.wissen.de//lexikon/geruefte
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