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Gerüfte

Gerüfte Logo #42015ist im mittelalterlichen deutschen Recht die durch Geschrei erfolgende Verlautbarung eines (rechtswidrigen) Geschehens (z. B. einer Vergewaltigung) oder einer drohenden Gefahr. Dem G. ist zwecks Hilfestellung Folge zu leisten. Es befreit den Rufenden von dem Verdacht der Verheimlichung. Söllner § 8; Köbler, DRG 70; Köbler, WAS; Grimm, J., Deuts...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Gerüfte

Gerüfte Logo #42173Gerüfte (mhd. gerüefte, geruofede, geruofte = das Rufen, Geschrei; auch notruof; lat. clamor). Das Zusammenrufen der Nachbarn und zufällig in der Nähe Weilender zur Hilfeleistung, zur Verfolgung und Festnahme eines Täters bei handhafter Tat, etwa bei Vergewaltigung, aber auch bei drohender Krieg...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

Gerüfte

Gerüfte Logo #42871im Strafrecht des Mittelalters der Hilferuf, den das Opfer oder der Zeuge eines Verbrechens (Diebstahl, Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung) erheben musste, um andere gerichtsfähige Personen (Familie, Nachbarn) herbeizurufen. Diese mussten dem Gerüfte Folge leisten, den Täter ergreifen oder die Verfolgung aufnehmen und ihn, bevor der Tag end...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/geruefte
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