
Der Genuss-Schein ist ein Wertpapier , genauer gesagt ein Inhaberpapier . Er verbrieft ein Genussrecht , das inhaltlich unterschiedlich gestaltet werden kann. Im Gegensatz zu Aktien verbriefen Genuss-Scheine lediglich Vermögensrechte, jedoch keine Stimmrecht e. Ebenso können Inhaber von Genuss-Scheinen nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. .....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/genuss-scheine/genuss-scheine.htm
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