
Genußrechte gewähren für die zeitlich befristete Kapitalüberlassung einen festen oder variablen Gewinnanteil. Der Inhaber von Genußrechten erhält mit der Kapitalüberlassung bestimmte Gläubigerrechte (z.B. Rückzahlungsansprüche, Beteiligung am Liquidationserlös) aber keine Rechte am Unternehmen...
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Bei Genussrecht en, die durch Genuss-Scheine verbrieft werden, erhalten die Inhaber keine festen Zinsen , sondern Anteil am Reingewinn der betreffenden Unternehmung . Je nach Ausgestaltung weisen Genussrecht e einen Beteiligungskapital ähnlichen Charakter auf. Genussrecht e werden besonders bei Sanierung en oder der Abwicklung von Gesellschaft ......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/genussrechte/genussrechte.htm
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