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Genussschein Logo #40018Genussscheine stellen eine Anlageform zwischen Aktie und Anleihe dar. Sie verbriefen schuld- und eigentumsrechtliche Ansprüche verschiedener Art, vor allem den Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes, meistens auch das Recht, am Reingewinn oder Liquiditätserlös einer Gesellschaft teil zu haben. Das Stimmrecht ist jedoch ausgeschlossen. Die E...
Gefunden auf https://boersenlexikon.faz.net/genusssc.htm

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Genussschein Logo #42000 Der Genussschein stellt die verbriefte Form eines Genussrechts dar. Es handelt sich um ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier, welches je nach individueller Ausgestaltung der verbrieften Rechte eher einer Aktie und damit Eigenkapital oder aber einer Anleihe und damit Fremdkapital ähnelt. Genussscheine werden in der Regel nachrangig ausgestalt...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Genussschein

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Genussschein Logo #40206Ein Genussschein oder Genuss verbrieft einen Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös oder Reingewinn und wird von Aktiengesellschaften oder GmbHs gewährt. Genussscheine sind verkäuflich ..
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

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Genussschein Logo #42012Gewinnbeteiligungspapiere, die Vermögensrechte garantieren, aber keine Stimmrechte verschaffen. Für Genussscheine gibt es keine vom Gesetzgeber oder von den Börsen festgelegten Standards. Jedes Detail kann vom Emittenten individuell seinen persönlichen Finanzierungsbedürfnissen angepasst werden. Das Recht wird mit einer ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

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Genußschein Logo #42065Genußscheine sind Wertpapiere, die dem Inhaber nur Anteile am Gewinn (oder auch Verlust) einer Aktiengesellschaft bzw. einen Anspruch auf Gewinnanteile sichern. Im Gegensatz zur Aktie sind mit einem Genußschein keine weiteren Mitgliedschaftsrechte, vor allem Stimmrechte, verbunden. Genußscheine sind...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Genußschein Logo #42133Urkunde, die Vermögensrechte an einer Gesellschaft (i. d. R. Ansprüche auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös) verbrieft. Das Recht wird mit einer Urkunde, dem Genußschein, verbrieft. Genußscheine sind auch verkäuflich, gelten aber nicht als Aktien (kein Stimmrecht auf der > Hauptversamml...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

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Genussschein Logo #42134Genussschein, börsennotiertes Wertpapier, das verschiedene vermögensrechtliche Ansprüche (Genussrechte) gegenüber einem Unternehmen verbrieft, z. B. Anspruch auf Anteil am Reingewinn und Liquidationserlös oder auf den Bezug neuer Genussscheine und gegebenenfalls ein Wandlungsrecht in Aktien. Genusss...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Genussschein Logo #42219Genussscheine sind Wertpapiere, durch die der Käufer als Geldgeber eines Unternehmens fungiert. Dafür erhält er die Berechtigung, am Gewinn teilzuhaben. Der Unterschied zu einer Aktie besteht darin, daß Genussscheine dem Besitzer keinerlei Stimmrechte im Unternehmen geben. Man unterscheidet 4 Arten ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

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Genussschein Logo #42242Ein Genussschein verbrieft einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Emittenten und stellt somit eine Anlageform dar. In erster Linie erhält der Investor den Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes sowie ein verbrieftes Genussrecht für sein eingesetztes Kapital (Genussrechtskapital).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

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Genußschein Logo #42257Wertpapier, das im Gegensatz zur Aktie kein Miteigentum, sondern lediglich einen Anteil am Reinerlös bzw. am Liquidationserlös einer Aktiengesellschaft verbrieft
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

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Genussschein Logo #42523Ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier, das je nach Ausgestaltung eher der Aktie oder der Anleihe ähnelt. Wie eine Anleihe gewähren die "Genüsse" regelmäßig die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende und einen grundsätzlichen Anspruch auf eine jährliche Verzinsung. Die Höhe der Verzinsung hängt aber - wie die D...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42523

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Genussschein Logo #42719Der Genussschein ist ein Beteiligungspapier, in der Regel ohne Nennwert und auch ohne Mitgliedschaftsrechte.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Genussschein Logo #42042Genussscheine sind eine Form von Wertpapier, bei dem eine Person zwar Anteile an einem Unternehmen erwirbt, dafür aber kein Mitverwaltungsrecht erhält. Häufig wird eine gewinnabhängige Ausschüttung mit einer festen Grundverzinsung kombiniert. Anders als Aktien sind Genu&szli...
Gefunden auf https://www.financescout24.de/wissen

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Genussschein Logo #42732Wertpapier, das im Unterschied zur Aktie keine Mitgliedschaftsrechte, sondern Rechte am Reingewinn oder am Liquidationserlös eines Unternehmens verbrieft. Die Ausgestaltung der verbrieften Genussrechte kann sehr unterschiedlich sein. Vor dem Kauf ist es daher für den Anleger unerlässlich, sich über die Genussrechte des betreffenden Scheins zu i...
Gefunden auf https://www.fit4fonds.de/Genussschein/

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Genussschein Logo #42050Wertpapier, das Vermögensrechte an einer Aktiengesellschaft gewährt, beispielsweise Gewinnanteile. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Aktiengesellschaft(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Aktiengesellschaft.html)
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Genussschein.html

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Genussschein Logo #42834Mit Genussschein wird ein Wertpapier bezeichnet, das dem Inhaber ein Recht auf Gewährung eines geldwerten Vorteil durch die ausstellende Aktiengesellschaft verbrieft. In der Regel handelt es sich dabei um einen Anspruch auf einen Anteil am Reingewinn. Stimmrechte könnten mit Genussscheinen nicht gewährt werden. Die Ausgabe von Genussscheinen mus...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/genussschein.php

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Genussschein Logo #42709(Börse & Finanzen) Ein Genusschein ist eine Mischform aus Anleihe und Aktie. Genussscheine sind nicht standardisiert, werden aber dennoch an den Wertpapierbörsen gehandelt. .. & Onpulson.de
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/1767/genussschein/

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Genußschein Logo #42295Genußschein , s. Aktie etc., S. 264.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Genußschein Logo #42880Genußscheine sind Wertpapiere , die dem Inhaber nur Anteile am Gewinn (oder auch Verlust ) einer Aktiengesellschaft bzw. einen Anspruch auf Gewinnanteil e sichern. Im Gegensatz zur Aktie sind mit einem Genußschein keine weiteren Mitgliedschaftsrechte, vor allem Stimmrecht e, verbunden. Genußscheine sind börsenfähig, das heißt, sie können a.....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/genussschein/genussschein.htm

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Genussschein Logo #42871eine Urkunde, die gewisse Rechte, insbesondere einen Anteil am Reingewinn und am Liquidationserlös, gegenüber einer Aktiengesellschaft verbrieft. Sofern der Genussschein ausnahmsweise mit Stimmrecht ausgestattet wird, spricht man von Genussaktie. Genussscheine nehmen eine Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen ein. Die überwiegende...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/genussschein
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